Wie viel zahlt die Krankenkasse?
Wie viel zahlt die Krankenkasse?
5 Min.
Erscheinungsdatum: 10. Juni 2024
Übernimmt meine Krankenkasse einen Beitrag für meine Hörgeräte? Wie viel bezahlt sie? Und welche Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen? Hier erfahren Sie alle nötigen Informationen zur Beteiligung Ihrer Krankenkasse. Gerne übernimmt Hansaton die Verrechnung mit Ihrer Krankenkasse bei der Erst- und Wiederversorgung (Direktverrechnung).
Überblick:
- Voraussetzungen für die Kostenbeteiligung von Krankenkassen
- Schritt für Schritt zur Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse
- Mindeststandard für Hörgeräte
- Krankenkassen übernehmen Festbetrag
Voraussetzungen für die Kostenbeteiligung von Krankenkassen
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten in Höhe des Tarifes für Standard- und Sonderversorgungen mit Hörgeräten, wenn diese aus medizinischer Sicht notwendig sind.
Die HNO-Ärztin oder der HNO-Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit einer Hörhilfe. Bei der Auswahl und Anpassung des geeigneten Geräts unterstützen wir Sie gerne in einem Hansaton Hörkompetenz-Zentrum in Ihrer Nähe. Damit Sie wissen, was für eine Kostenbeteiligung Ihrer Krankenkasse zu tun ist, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Schritte übersichtlich zusammengestellt.
Schritt für Schritt zur Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse
- Schritt 1: Suchen Sie Ihren HNO-Arzt oder Ihre HNO-Ärztin auf und lassen Sie den Grad Ihrer Hörminderung feststellen sowie eine Verordnung für ein Hörgerät ausstellen
- Schritt 2: Vereinbaren Sie einen Termin in einem Hansaton Hörkompetenz-Zentrum in Ihrer Nähe und lassen Sie sich ausführlich beraten. Wir finden die passende Hörlösung für Sie!
- Schritt 3: Übergeben Sie uns die Verordnung Ihres HNO-Arztes oder Ihrer HNO-Ärztin. Wir übernehmen gerne die Antragstellung und die Abwicklung der Direktverrechnung mit Ihrer Krankenkasse für Sie.
Mindeststandard für Hörgeräte
Hörhilfen müssen in Österreich mindestens über folgende Technik und Funktionen verfügen:- Digitaltechnik
- Mehrere Kanäle
- Rückkopplungsunterdrückung
- Störgeräuschunterdrückung
Krankenkassen übernehmen Festbetrag
Es gibt für fast jede Art von Hörminderung die passende Lösung, die auch von der Krankenkasse übernommen wird und keiner Eigenleistung bedarf. Das ist individuell abhängig von Ihrer Lebenssituation und Ihren Anforderungen an Hörgeräte.- Einseitige Versorgung (ein Ohr): € 792,00 inkl. MwSt.*
- Beidseitige Versorgung (beide Ohren): € 1.425,60 inkl. MwSt.*
Terminvereinbarung
Kontaktieren Sie uns direkt für einen kostenlosen Hörtest oder eine professionelle Hörberatung im Hansaton Hörkompetenz-Zentrum in Ihrer Nähe.
Ja, ich will einen Termin vereinbaren!