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Wie viel zahlt die Krankenkasse?

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Wie viel zahlt die Krankenkasse?

5 Min.

mein weg zum hörgerät

Erscheinungsdatum: 10. Juni 2024

Übernimmt meine Krankenkasse einen Beitrag für meine Hörgeräte? Wie viel bezahlt sie? Und welche Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen? Hier erfahren Sie alle nötigen Informationen zur Beteiligung Ihrer Krankenkasse. Gerne übernimmt Hansaton die Verrechnung mit Ihrer Krankenkasse bei der Erst- und Wiederversorgung (Direktverrechnung).

Überblick:

  • Voraussetzungen für die Kostenbeteiligung von Krankenkassen
  • Schritt für Schritt zur Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse
  • Mindeststandard für Hörgeräte
  • Krankenkassen übernehmen Festbetrag

Voraussetzungen für die Kostenbeteiligung von Krankenkassen

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten in Höhe des Tarifes für Standard- und Sonderversorgungen mit Hörgeräten, wenn diese aus medizinischer Sicht notwendig sind.

Die HNO-Ärztin oder der HNO-Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit einer Hörhilfe. Bei der Auswahl und Anpassung des geeigneten Geräts unterstützen wir Sie gerne in einem Hansaton Hörkompetenz-Zentrum in Ihrer Nähe. Damit Sie wissen, was für eine Kostenbeteiligung Ihrer Krankenkasse zu tun ist, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Schritte übersichtlich zusammengestellt.

Schritt für Schritt zur Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse

  • Schritt 1: Suchen Sie Ihren HNO-Arzt oder Ihre HNO-Ärztin auf und lassen Sie den Grad Ihrer Hörminderung feststellen sowie eine Verordnung für ein Hörgerät ausstellen
  • Schritt 2: Vereinbaren Sie einen Termin in einem Hansaton Hörkompetenz-Zentrum in Ihrer Nähe und lassen Sie sich ausführlich beraten. Wir finden die passende Hörlösung für Sie!
  • Schritt 3: Übergeben Sie uns die Verordnung Ihres HNO-Arztes oder Ihrer HNO-Ärztin. Wir übernehmen gerne die Antragstellung und die Abwicklung der Direktverrechnung mit Ihrer Krankenkasse für Sie.

Mindeststandard für Hörgeräte

Hörhilfen müssen in Österreich mindestens über folgende Technik und Funktionen verfügen:
  • Digitaltechnik
  • Mehrere Kanäle
  • Rückkopplungsunterdrückung
  • Störgeräuschunterdrückung
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Krankenkassen übernehmen Festbetrag

Es gibt für fast jede Art von Hörminderung die passende Lösung, die auch von der Krankenkasse übernommen wird und keiner Eigenleistung bedarf. Das ist individuell abhängig von Ihrer Lebenssituation und Ihren Anforderungen an Hörgeräte.
Für eine Standardversorgung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse folgende tarifliche Zuschüsse:
  • Einseitige Versorgung (ein Ohr): € 792,00 inkl. MwSt.*
  • Beidseitige Versorgung (beide Ohren): € 1.425,60 inkl. MwSt.*
Im Falle von Erwerbstätigkeit ist es möglich, dass Ihre Krankenkasse einen höheren Betrag übernimmt. Fragen Sie, welche Möglichkeiten der Kostenübernahme es in Ihrem individuellen Fall gibt. Ihre Hörakustikerin oder Ihr Hörakustiker berät Sie gern!
Sozialversicherte haben bei entsprechender Indikation frühestens nach Ablauf von fünf Jahren die Möglichkeit, neuerlich einen Kostenbeitrag der Krankenkasse für ein neues Hörgerät zu erhalten.
* Alle Hörgerätepreise gelten, wenn nicht anders angegeben, für jeweils ein Hörgerät bei bestehendem Krankenkassenanspruch und einer ärztlichen Verordnung. Kaufpreis ohne Anspruch zuzüglich € 792,– pro Hörgerät inkl. Krankenkassenohrpassstück. Einzelne Produkte bzw. Bauformen können von den oben genannten Eigenschaften leicht abweichen. Über detaillierte Funktionen von einzelnen Produkten informieren Sie gerne Ihre Hansaton Hörakustiker und Hörakustikerinnen.Alle Preise in Euro inklusive MwSt. Stand Preise: September 2020.
Autor

Hansaton


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